Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen Fragen, die mit dem Arbeitsrecht zusammenhängen. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf der Vertretung von Arbeitnehmern vor und nach dem Ausspruch einer Kündigung.

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Ralf Bruder

Die Kündigungsschutzklage ist mit einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung zu erheben. Hier bieten wir eine individuelle Beratung, fachliche Kompetenz sowie zwei Jahrzehnte Erfahrung.

Bei Verhandlungen und dem Abschluss von Abwicklungs- bzw. Aufhebungsverträgen stehen wir unseren Mandanten zur Seite und erörtern eingehend die damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Problemstellungen.

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Walter Kitschenberg

Zusätzlich gehört die Vertretung bei Streitigkeiten über Zeugnisse, Abmahnungen und betriebsinternen Versetzungen für Angestellte und Manager zu unserem Beratungsangebot.

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